Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5875
BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91 (https://dejure.org/1991,5875)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1991 - 2 StR 271/91 (https://dejure.org/1991,5875)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 2 StR 271/91 (https://dejure.org/1991,5875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft auf § 211 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91
    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinanderstehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; Hürxthal in KK 2. Aufl. Rdn. 17 zu § 265).

    Dies gilt sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287), als auch in dem Fall, daß die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt und auch keine Umstände mitteilt, die die Annahme eines Mordmerkmals nahelegen könnten (BGH StV 1982, 408).

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91
    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinanderstehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; Hürxthal in KK 2. Aufl. Rdn. 17 zu § 265).

    Dies gilt sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287), als auch in dem Fall, daß die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt und auch keine Umstände mitteilt, die die Annahme eines Mordmerkmals nahelegen könnten (BGH StV 1982, 408).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91
    Dies gilt sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287), als auch in dem Fall, daß die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt und auch keine Umstände mitteilt, die die Annahme eines Mordmerkmals nahelegen könnten (BGH StV 1982, 408).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91
    Wenn auch § 265 StPO keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthält, in welcher Weise ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen ist, ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen, daß der Hinweis so gehalten sein muß, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGHSt 13, 320, 323/324).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91
    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinanderstehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; Hürxthal in KK 2. Aufl. Rdn. 17 zu § 265).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Den gesetzlichen Anforderungen genügt auch der Hinweis auf eine geänderte Beurteilung der Mordmerkmale (vgl. BGH StV 1991, 501; 1998, 582 und 583; NStZ-RR 1999, 235, 236).
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Deshalb muß das Gericht, wenn das Strafgesetz - wie es bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, welche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (für den Übergang von Totschlag zu Mord vgl. BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1991, 501 f.).
  • OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08

    D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung,

    Im Übrigen ist das Fehlen eines grundsätzlich nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlichen Hinweises dann unschädlich, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte sich gegen den geänderten Vorwurf anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (BGH 2 StR 271/91; BGHSt 23, 95, 98; BGH StV 1988, 329; OLG Stuttgart 1 Ss 770/89 vom 11.01.1990; LR-Gollwitzer, a.O.O., 265 Rn. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht